Die Kostenübernahme für Originalmedikamente durch die Kassen wird oftmals verwehrt oder nur teilweise gewährt. Dies geht zu Lasten der Betroffenen, da diese Medikamente oft sehr teuer und sie finanziell nicht in der Lage sind, diese Kosten zu tragen. Von Seiten der Kassen aus, sollen die Betroffenen auf billigere Medikamente, Generika genannt, ausweichen, deren Zusammensetzung und Wirkung jedoch nicht vollkommen mit denen der Originalmedikamente übereinstimmen. Ein Teil des Behandlungseffekts geht dadurch verloren oder die Medikamente werden nicht so gut vertragen. Hier kann die Stiftung die Durchsetzung des Anspruches auf das vom Facharzt verordnete Originalmedikament vor dem Sozialgericht übernehmen. In diesem Zusammenhang übernimmt die Stiftung das Prozessrisiko und die Kosten für das Originalmedikament für die Zeit bis ein Urteil erstritten ist.