Viele Betroffene und deren Familien werden jetzt aufatmen und neuen Mut schöpfen - per Gerichtsbeschluss wurde festgelegt, dass die Krankenkasse eines Menschen mit Handicap die Kosten für das Originalmedikament übernehmen muss und nicht auf billigere, weniger geeignete Medikamente, ausgewichen werden kann.
Ein großer Erfolg! Nicht nur für den Betroffenen und dessen Angehörigen sondern auch für alle anderen, die sich in derselben Situation befinden. Mit viel Ausdauer und dem richtigen Rechtsbeistand ist es vor Gericht gelungen den Anspruch und die Kostenübernahme für ein Originalmedikament durchzusetzen.
Und genau hier kann die Stiftung unterstützend eingreifen. Ist es naheliegend, dass auf das Originalmedikament nicht verzichtet werden kann, da das Generika nicht die gewünschten bzw. erforderlichen Wirkungen mitbringt, kann eine Kostenübernahme für den Prozess und für die in der Zeit erforderlichen Medikamente erfolgen.
Der Betroffene lebt in einer Einrichtung für Menschen mit Handicap und kann auf Grund seiner Krankheiten nicht auf das Originalmedikament verzichten, da Generika nicht den gewünschten Erfolg bzw. Fortschritt in der gesundheitlichen Entwicklung bringen.
In diesem Fall hat der Vater diesen langwierigen Prozess auf sich genommen und mit seiner Hartnäckigkeit und vorbildlichem rechtlichen Beistand den Anspruch für seinen Sohn durchgesetzt.
Durch die Krankenkasse wurde das nun durch Gericht bewilligte Medikament per Bescheid im Jahr 2009 abgelehnt. Das Verfahren hat sich über mehrere Jahre hingezogen, in denen dem Vater erhebliche Mehrkosten für das Medikament entstanden sind.
Während des gesamten Verfahrens wurden verschiedene fachärztliche Gutachten und Beurteilungen, teils auch durch Gericht, erstellt und zu dem Verfahren hinzugezogen.
Das positive Urteil für den Betroffenen ist auch weg- und zukunftweisend für alle derartigen Klagen. Vom Bundesozialgericht wurde damit entschieden, dass die Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage bejaht ist. Für die Zukunft kann somit gerichtlich über die Leistungspflicht der Krankenkasse entschieden werden.
Den ursprünglichen Bescheid der Krankenkasse sowie das Urteil des Bundessozialgerichtes finden Sie anliegend als PFD-Dokument.
Laden Sie es sich bei Interesse herunter und erfahren Sie mehr über die gegebenen Umstände, wie es zu diesem positiven Urteil gekommen ist.