Antrag auf Unterstützung durch die Flaschka Stiftung

Sie möchten einen Antrag auf Unterstützung stellen? Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Stellen Sie den Antrag ausschließlich schriftlich (per Mail-Formular oder per Post). Telefonische Anfragen werden NICHT entgegengenommen.
  • Teilen Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten mit (Telefon, Anschrift, E-Mail)
  • Prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ansprüche bei anderen Leistungsträgern (z. B. bei Krankenkassen, Ämtern und Behörden) bestehen. Diese haben immer Vorrang.
  • Beschreiben Sie genau Ihre persönliche Situation sowie Ihr konkretes Anliegen (z. B. Übernahme von Kosten der Einzelbetreuung, Übernahme der Kosten zur Durchsetzung für Medikamente, Zuschüsse zu Kosten bestimmter Behandlungen, Therapien oder Medikamente, Anschaffung von Hilfsmitteln).

Zur zügigen Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir außerdem:

  • die konkrete Höhe der Kosten, die übernommen werden sollen
  • die Angabe, welchen Eigenanteil Sie gegebenenfalls leisten können
  • die Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Einkommens-/Bedürftigkeitsnachweise Ihres Haushalts (mit Vermögensaufstellung)
  • ggf. Stellungnahmen von Ärzten/Kliniken oder einer anerkannten sozialen Beratungsstelle
  • Ablehnungsbescheide, inklusive eingelegter Widersprüche
  • Kostenvoranschläge/Kostenvergleiche
  • Auch Fotos können hilfreich sein, um einen Eindruck zu vermitteln

Bei größeren/teureren Vorhaben ist es sinnvoll, mehrere Stiftungen um Unterstützung zu bitten, um eine Gesamtfinanzierung zu ermöglichen. In dem Fall ist ein nachvollziehbarer Gesamtfinanzierungsplan aufzustellen, einzureichen und nachzuweisen.

Organisationen und Vereine reichen uns bitte ihren aktuellen Freistellungsbescheid ein.

Sofern wir darüber hinaus weitere Unterlagen benötigen oder Fragen haben, um über Ihren Förderantrag zu entscheiden, melden wir uns bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: Jeder Antrag wird von uns einzeln geprüft und entschieden. Im Sinne einer zügigen Bearbeitung bitten wir Sie, Ihre Situation im Antrag realistisch darzustellen und aufkommende Fragen ehrlich zu beantworten. Ungenaue Beschreibungen oder nicht beantwortete Fragen verzögern die Bearbeitung.

An dieser Stelle heben wir nochmals hervor, dass wir in jedem Fall nach Bedürftigkeit des Antragstellers oder des Betroffenen entscheiden. Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Flaschka Stiftung. Dieses gilt auch für steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Vereine/Organisationen).

Ihren Antrag senden Sie bitte an:

Flaschka Stiftung                                                      

p. A. Haspa Hamburg Stiftung

Ecke Adolphsplatz/Großer Burstah

20457 Hamburg                            oder klicken Sie hier auf Antrag.

                                                              

 

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